Die Zeit der Sponheimer und der Gemeinsherren

Die Gaugrafen, die anfangs nur königliche Beamte waren, machten sich nach und nach selbständig. Im 11. Jahrhundert traten im Nahegau die Grafen von Sponheim auf. Diese Grafschaft war eine selbständige staatsrechtliche Einheit mit Sitz und Stimme im oberrheinischen Kreis, aber ohne Sitz im Reichstag.

Mechthild, die letzte Tochter der Grafen von Dill (Dyll), heiratete 1124 den Grafen Maginhard von Sponheim. Damit kam Nieder Kostenz, das vorher zu Dill gehörte, unter die Herrschaft der Grafen von Sponheim. 1233 wurden die linksrheinischen Teile der Grafschaft Sponheim zwischen zwei Linien des Hauses aufgeteilt:

Die Linie Kreuznach wurde zur vorderen Grafschaft Sponheim. Die männliche Linie starb 1414 aus. Die Erbin dieser Linie, die Gräfin Elisabeth von Sponheim, trat 1416 ein Fünftel der vorderen Grafschaft, das sog. Erbfünftel, an die Kurpfalz ab.
Nach ihrem Tode fielen die ihr verbliebenen vier Fünftel der vorderen Grafschaft an die Linie Sponheim-Starkenburg. Von dieser erwarb die Kurpfalz 1422 ein weiteres Fünftel der vorderen Grafschaft. Nach dem Aussterben der Linie Starkenburg (1437) fielen drei Fünftel der vorderen Grafschaft an Veldenz und Baden.
Als die Grafen von Veldenz ausstarben, folgte Simmern nach. Durch den Vertrag von 1509 ging das 1422 an Kurpfalz abgetretene Fünftel auf Simmern über. Von 1610 bis 1659 gehörte auch das Erbfünftel zu Simmern.

Von 1673 an waren nur noch Kurpfalz und Baden an der vorderen Grafschaft Sponheim beteiligt. Bei der Teilung der badischen Besitzungen im Jahre 1515 wurde der Anteil an der vorderen Grafschaft Sponheim dem Markgrafen von Baden zugewiesen.

Die verschiedenen Teile der Grafschaft Sponheim wurden lange Zeit gemeinschaftlich verwaltet, so dass folgende Kondominen (Herrschaften mehrerer Staaten über dasselbe Gebiet) bestanden:

a) die vordere Grafschaft Sponheim, an der Kurpfalz zu drei Fünftel und Baden zu zwei Fünftel berechtigt waren.
b) die hintere Grafschaft Sponheim, an der Zweibrücken und Baden zu je ½ berechtigt waren.

Am 24.08.1707 wurde die vordere Grafschaft durch einen Vertrag zwischen Kurpfalz und Baden-Baden auseinandergesetzt, 1771 fiel der Anteil der Markgrafen von Baden an Baden.

Die Grafen von Sponheim hatten ihre Residenz in Bad Kreuznach; Kirchberg war ein Amt. Das Amt war in Pflegen unterteilt. Eine Pflege war ein Verwaltungsbezirk, an dessen Spitze der Pflegeschultheiß stand. Das Amt in Kirchberg bestand damals aus drei Pflegen: Kostenz, Sohren und Hottenbach. Erst in der badischen Zeit teilte man die Kostenzer Pflege auf in Belg, Denzen und Nieder Kostenz, so dass das damals badische Oberamt Kirchberg von nun an aus 5 Pflegen bestand.
Bei allen Teilungen, mit Ausnahme der von 1707 hatte man das Gebiet nicht aufgeteilt, sondern nur die Einkünfte. Die Verwaltungsrechte wurden gemeinsam wahrgenommen. Die Erben nanntensich die Gemeinherren.
Im Jahre 1707 hatten die 300jährige Gemeinherrenverwaltung ein Ende gefunden. Jetzt wurde auch ihr Gebiet aufgeteilt. Die vordere Grafschaft kam mit dem Amt Kirchberg an Baden und verblieb nach einer abermaligen Teilung von 1776 auch dort bis 1794. Aus dem Sponheimer Amt Kirchberg wurde das badische Oberamt Kirchberg.

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