Das Backhaus „Der Backes“

Backhaus nach der Renovierung

Außer den Mühlen waren die Backhäuser eine lebenswichtige Einrichtung auf dem Hunsrück. Jahrhundertelang war der Backes außerdem Kommunikationszentrum und Dorfmittelpunkt des Ortes.
Genau wie die Gesellschaftsmühlen waren die Backhäuser Gemeinschaftseinrichtungen. Während die Mühlen im Besitz von privaten Gesellschaftern waren, gehörte das Backhaus zum Eigentum der Gemeinde.
Niemand weiß genau wie alt unser Backhaus ist (etwa 250 Jahre?). Sehr wahrscheinlich hat es schon einen Vorgänger gehabt.
Wenn es stimmt, dass Nieder Kostenz eine römische bzw. keltische Siedlung ist, hat es wohl auch schon so lange Backhäuser gegeben. Denn ohne Brot konnte man zu keiner Zeit auskommen. Man kann sagen, dass das Backhaus für die Zeit, in der es gebaut wurde, schon recht komfortabel ausgestattet war. Es hatte bereits zwei Backöfen, von denen einer allerdings kaum benutzt wurde.

Backhausordnung

"Im Auftrag des Gemeindevorstandes von Nieder Kostenz wird ein Reglement zur Benutzung des Gemeindebackofens erlassen. In dem Gemeindebackofen von Nieder Kostenz darf vom 01.09. bis 01.05. täglich dreimal und von da bis 01.09. täglich viermal gebacken werden. Das Feuer darf vor der Morgenglocke nicht angefangen und muss beim Läuten der Abendglocke beseitigt werden. Zur Bestimmung der Reihenfolge der Benutzung des Backofens wird beim Läuten der Morgenglocke in dem Backhaus jeden Tag gelost. Jeder darf nur in der Reihenfolge backen, welche das Los bestimmt hat und ist verpflichtet diese Zeit genau einzuhalten.  Den Tag vor den hohen Festtagen Weihnachten, Ostern und Pfingsten darf kein Brot in dem Gemeindebackofen gebacken werden. Obst darf in dem Backofen nur des Nachts, zwischen dem Abend- und Morgenläuten getrocknet werden. Bei dem Vorsteher ist hierzu die Erlaubnis nachzusuchen und es sind 4 Groschen pro Nacht zur Gemeindekasse zu zahlen. Wenn mehrere gleichzeitig Obst zu trocknen verlangen, so wird der Vorsteher die Benutzung des Back¬ofens an den Meistbietenden, zum Vorteil der Gemeindekasse verdingen. Hanf, Flachs und dergleichen darf im Backofen nicht getrocknet werden. Zuwiderhandlungen werden von dem Polizeigericht bis zu 3 Taler Geldbuße oder verhältnismäßigem Gefängnis bestraft.
Kirchberg, den 02.12.1854
Der Bürgermeister Thürin“

Äußeres Erscheinungsbild

Es hat große Ähnlichkeit mit der im 1762 erbauten Friedhofskapelle:

  • das gleiche Bruchsteinmauerwerk mit den leicht gerundeten Ecken
  • der Dachstuhl mit identischer Dachneigung
  • der aufgesetzte Glockenstuhl befindet sich an der gleichen Stelle

Das Backhaus erweckt einen älteren und einfachen Eindruck. Man könnte vermuten, das Backhaus hätte beim Kapellenbau als Modell gedient. Demnach müsste das Backhaus älter sein als die Kapelle. Belege hierfür liegen nicht vor.
Über dem rechteckigen Grundriss wurde ein einfacher Putzbau errichtet. Das Giebeldach ist verschiefert. Über dem Satteldach befindet sich ein offener Glockenstuhl auf zwei verschieferten Pfosten, der mit einer Schweifhaube bedeckt ist.
In der Wetterfahne kann man die Jahreszahlen 1948 sowie 1995 erkennen.
Um den Ofen befindet sich ein Fachwerk.
Die Glocke im alten offenen Glockenstuhl hatte in früheren Zeiten wohl auch eine viel größere Bedeutung. Der Bürgermeister rief mit ihr die Gemeinde zusammen, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und bekannt zu geben. Sie war außerdem Morgen-, Abend-, Feuer- und Alarm- und Totenglocke.
Die derzeit installierte Glocke wurde im Jahre 1957 angeschafft

Am 29.03.1984 wurde der Backes von der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises unter Denkmalschutz gestellt.
Auf Initiative des Amtes für Denkmalpflege wurde das Backhaus 1995 renoviert, die Fundamente mussten teilweise unterfangen und das Schiefermauerwerk erneuert werden. Putz- und Zimmerarbeiten waren erforderlich, das Dach wurde repariert und neu beschiefert. Einer von ehemals zwei Backöfen wurde erneuert und ein elektrisches Glockengeläut eingebaut.

Ortsgemeinde Nieder Kostenz

Harald Gewehr
Oberdorf 2a
55481 Nieder Kostenz

Tel. +49 6763 307747
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